Beiträge von lumo77

    Die eingestellte Geschwindigkeit links blinkt aber so lange, bis du von zb 50 auf die 30 runtergebremst hast. Erst wenn die anzeige nicht mehr blinkt, ist der Limiter aktiv.


    Ja, ich weiß, dass der Limiter nicht selbst aktiv bremst. Aber er hemmt die Beschleunigung. Ich meinte oben, dass es doof wäre, wenn der Limiter von selbst durch einen Defekt am Bedienfeld aktiviert werden würde. Wenn ich zb auf Autobahn einfädel und beschleunigen will von zb 70 auf 130, und dann würde der Limiter bei 100 durch einen Defekt reinknallen, wäre schon ganz schön scheiße, wenn dann von hinten der Brummi ankommt und du nicht vom Fleck kommst auf seiner Spur nach dem Einfädeln.


    Aber wie gesagt, laut CIT kann es ja nur dazu kommen, dass der Limiter DE-aktiviert wird.

    Hallo in der Servicebox ist für den BlueHDI folgende Reifengröße für das Scheibenersatzrad angegeben:
    125/85 R16
    e-Reifen bluehdi.JPG
    Die Felge des Scheibenrads ist mit 3,50 J16 4-10 angegeben.
    e-reifen Felge bluehdi.JPG


    Ich weiß nicht, ob du das Rad einfach bei dir reinlegen kannst, es gibt noch diverse Einsätze im ETK!?
    Außerdem gibt es für den Bluehdi mit Scheibenrad noch eine ominöse Werkzeugtasche.
    e-reifen werkzeugtasche bluehdi.JPG


    Preislich biste bei CIT und Neu ü200€
    e-reifen preise.JPG

    Danke und genau! Eine klare Gewissheit, ob der eigene Cactus betroffen sein kann oder nicht, gibt es nur über den Händler oder Zugriff auf Citroens Service-Box! Manchmal hängt ein Rückruf/Aktion mit dem Produktionszeitraum zusammen, manchmal mit der Motorisierung, der Ausstattung oder eine bestimmte Kombination aus allem. Und selbst, wenn zB lt CIT-TSB alle Cacteen von Organummer 11111-22222 betroffen sein können, heißt es noch lange nicht, dass es auch so ist.
    Als Kunde kriegt man auch gar nicht immer was von so "stummen" Rückrufen mit, weil es unbemerkt/kommentarlos bei der Inspektion einfach mitgemacht wird.



    Dass jeder betroffen sein soll, habe ich hier allerdings noch nicht gelesen ?( Oder habe ich was überlesen?
    Viele User sind bei diesem oder ähnlichen Themen meist sehr bemüht, möglichst exakt einzugrenzen, wer alles betroffen sein könnte.

    Bin nur überrascht, dass die Aussparung für das Getränk offenbar verschiedene Größen hat bei Schalter und ETG. Der Durchmesser nicht genormt ist auf die gleiche Größe. Wenn jemand nachrüsten möchte, empfiehlt es sich doch, das Fach zu nehmen, wo mehr verschiedene Sachen reinpassen - sofern sich das technisch aufgrund der verschiedenen Schaltungen nachrüsten lässt.


    +++edit+++ sehe grad dingsdas vergleichbilder ETG und Schalter. Man hat dann also nicht die Wahl, welchen Getränkehalter man nimmt...

    Hallo, habe im Autolicht-Blog von Osram interessante Hintergründe erfahren.
    https://www.autolichtblog.de/2…etrofits-in-vorbereitung/


    Vor allem in den von Osram moderierten/beantworteten User-Kommentaren unter dem eigentlichen Text sind einige Dinge /zumindest knapp) erklärt, die hier im Thema auch angerissen/problematisiert wurden.
    z.B.

    die Industrie arbeitet ja an Retrofits, die wirklich geeignet sind, genormte Glühlampen zu ersetzen. Das ist aber nicht ganz so einfach. Notwendig sind nicht nur ein passender Sockel und ein ähnlicher Lichtstrom.
    (...)
    Im konkreten Fall halte ich es allerdings für eher unwahrscheinlich, dass je H7-Retrofits zugelassen werden. der Grund liegt in der Auslegung eines Halogenscheinwerfers. Der arbeitet nämlich nur mit einem einzigen leuchtenden Punkt korrekt. Es gibt nur keine einzige LED auf dem Weltmarkt, die auch nur annähernd den Lichtstrom einer H7 erreicht. Es wären mehrere notwendig, die aber nie alle im Brennpunkt des Scheinwerfers liegen könnten.


    • Bereits etwas älter aus 10/2016: Freiwilliger Rückruf ABS/ESP
      Das scheint die von @stefv oben genannte Aktion zu sein

    Mein Fahrzeug aus Produktionsmonat 7/15 ist auch betroffen. Es liegt dazu ein TSB mit folgendem Titel vor:

    Zitat von CIT TSB

    Aktivierung nicht möglich oder willkürliche Deaktivierung der Fahrzeuggeschwindigkeitsregulierung und / oder -begrenzung und / oder dauerhaftes Aufleuchten der Bremsleuchten und / oder Deaktivierung der Funktion Stop and Start mit oder ohne Aufleuchten der Kontrollleuchte im Kombiinstrument - bei Vorliegen des oder der Fehlercodes P1536, P0504, P0571 und P0703

    Meine Werkstatt meint, da wird was nachgesehen, ausgelesen und ggf die Bedienelemente im Mu-Fu-Lenkrad getauscht. Es sei allerdings nicht sicherheitsrelevant und ich könnte unbesorgt erstmal weiter fahren bis zur nächsten Inspektion. Hauptsache, es DEaktiviert nur willkürlich. Und stellt den Limiter nicht willkürlich an. Wäre sonst beim Überholen/Einfädeln sicher nicht so spaßig.

    Die Frage ist nur, wie unterscheiden sich die Halter vom Schalter zum ETG?

    DAS frage ich mich auch so langsam. Wenn man das so liest, könnte man meinen, nichts passt rein. Beim ETG habe ich selten Probleme. Kaffee-To-Go-Becher passt, normale 0,33l-Dose passt (nicht ganz bis unten, aber fest genug), schlankeren höheren 0,33-Dosen passen richtig, 0,33l - Bierflasche (natürlich alkfrei)/Limo-Glasflasche passt. Andere Anwendungen hatte ich bisher nicht. 1l-PET-Wasserflasche kommt liegend ins nicht-knarzende Fahrer-Seitenfach. 1,5l-PET-Wasserflasche kommt hinten aufrecht ins Seitenfach. Da passen sehr gut auch zwei aufrecht nebeneinander. Kommt man als Fahrer trotzdem gut dran an der Ampel oder so.