Beiträge von moficera

    Ich glaube das Problem ist mehr, wenn man den Wagenheber ohne Zwischengummi nimmt, dass dann die Aufnahmestellen rosten wenn die Beschichtung weggedrückt ist. Sind aber nur kleine Stellen bei mir bisher, vielleicht kann man da auch noch mal was draufmachen.

    Ein Grund ist bestimmt auch der Leichtbau der Karosserie bzw. dass in der Entwicklung mehr Wert auf das Gewicht als auf hohe Angängelasten gelegt wurde. Fahrphysik und Dimensionierung der Bremsen wird bestimmt auch eine Rolle spielen.


    Für den Wohnanhänger ist es halt blöd.

    Damit bestätigen sie ihre unrealistischen Angaben, die durch die unrealistischen NEFZ Messverfahren entstehen.

    Wobei die Realität auch zu vielfältig ist, um die mit einer Verbrauchsangabe abzudecken. Die letzten 180 km bin ich mit 4,3 l/100 km gefahren, ganz normal außerorts Berg hoch, Berg runter morgens und abends wenn andere da auch zur/von der Arbeit wollen mit LKW dazwischen. Im NEFZ stehen dafür 4,0 l/100 km.


    Bei dir ist es aber sicherlich noch etwas anders, was zu dem hohen Verbrauch führt, Abweichung von BC zum realen Verbrauch ist bei mir auf die 50.000 km durchschnittlich 0,3 l.

    Das erste Zitat vom adac ist von 1996, das sind ja >20 Jahre her! Ob die Angabe noch stimmt, ein ungebremster dürfte höchstens 50% des Zugfahrzeugs wiegen, 21 Jahre später noch gilt, wage ich doch zu bezweifeln. Aber im Zweifel gibts ja zum Glück den Fahrzeugschein, wo ja unter den von dir genannten Ziffern die Lasten drinstehen. Und das ist ja wirklich unmißverständlich.
    Auch an der Aussage (aus welcher Quelle auch immer die stammt), ob ein Hänger abgelastet werden muss oder man ihn trotzdem ziehen darf, wenn ich selbst aufpasse, ihn nicht über 500kg (in deinem Beispiel) zu beladen, habe ich so meine Zweifel. Vieleicht galt das mal vor 20 Jahren, was sehr gut sein könnte. Mir persönlich erscheinen die Infos, die ich gestern von Versicherung und Hängerverkäufer erhielt nachvollziehbar und glaubwürdiger - und passen von der Logik auch mehr zur deutschen Bürokratie . Aber muss ja jeder selber wissen - im Versicherungsfall hab ich den Hänger lieber so dran, wie die Versicheurng mir das gesagt hat, weil ich kein Bock auf Rechtsstreit wegen Auslegung habe...

    Schau mal in deine Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei mir ist als Leermasse 1095-1206 kg angegeben, ungebremste Anhänger sind bis 545 km zulässig. Macht ~50% von der Leermasse.


    Zitat von §42 STVZO

    Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, sodarf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts desziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.


    Desweiteren regelt §42 STVZO, dass die Anhängelast nicht mehr als eingetragene Anhängelast des Zugfahrzeugs betragen darf (und noch ein paar Sachen, die den Cactus aber nicht betreffen).


    Zitat von §42 STVZO

    Die gezogene Anhängelast darf bei
    Personenkraftwagen […] weder das zulässige Gesamtgewicht,
    des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugsangegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.


    Wenn die Versicherung jetzt noch ein Ablasten verlangt, dann ist das eine andere Sache, aber so vom Gesetz her erscheint es mir, dass man einfach nur drauf achten muss, wie viel man anhängt.

    Ach so, das war mit Blech gemeint, ja hatte den aus Kunststoff gemeint, den hab ich auch dran. Wer hat denn das Blech dran bzw. weiß, ob der besser/stabiler ist? An die gleichen Befestigungspunkte kann der ja eigentlich nicht kommen. Hab vorhin aber auch nicht drauf geachtet, wo da noch feste Punkte sind.

    hatte heute die abdeckung abmontiert, da ich von unten an den motorraum mußte. Hier ein paar bilder der Abdeckung

    Nach der aufgedruckten Nummer und dem Aussehen (aus der Erinnerung) ist die Abdeckung beim 110er Benziner gleich. Die Nummer dafür müsste ja 7013GL sein, die andere auf den Screenshots weiter vorn sieht ja ganz anders aus.

    Witziges Off-topic, worüber ich schon oft schmunzeln musste:
    Ziffer 5, Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus: "Fz. z. Pers.bef. b. 8 Spl." Steht das bei Euch auch? wir könnten dann mal auf dem Forumstreffen so ne Clowns-Nummer machen, wieviel Leute in einen Cactus passen

    Steht bei mir auch, finde ich aber nicht weiter verwunderlich, weil es ja die Klasse "bis 8 Sitzplätze" (vormals PKW) bezeichnet. Da fällt dann alles vom 1 bis 8-Sitzer drunter.