Wie ihr ja sicherlich wisst, gibt meine Werkstatt immer kostenlos einen Leihwagen heraus, wenn mein Auto dort, warum auch immer, steht.
Ich dachte aber eigentlich, dass man in der Vollkasko einen Leihwagen inklusive hat, wenn nach einem Schaden das Fahrzeug mehrere Tage in der Werkstatt stehen muss. Pustekuchen...
Ich bin selbst in die Werkstatt gefahren und hatte daher keinen Anspruch auf einen LW. Erst die Werkstatt hat der Versicherung bestätigt, dass das Auto in dem Zustand keinesfalls fahrbereit ist. Die Versicherung ging davon aus, dass das Fahrzeug fahrbereit ist, weil es aus eigener Kraft die Werkstatt erreicht hat.
Das ist übrigens der Kuhfuss, bei allem: In der Regel darf für Ansprüche eines Schutzbriefs, Versicherung, Mobilitätsgarantie,... das Fahrzeug nie aus eigener Kraft die Werkstatt erreichen. Der ADAC wollte auch keinen Leihwagen herausgeben, weil er die Meinung der Versicherung teilte.
Hinterher ist man immer schlauer. Von daher kann ich @lumo77 verstehen, dass er sich rechtlichen Beistand gesucht hat.