Da bin ich nicht sicher, ob das zulässig ist - es heißt ja nicht umsonst Standlicht. Aber selbst wenn es wider Erwarten erlaubt wäre: Damit werden die Tagfahrleuchten dunkel, zumindest dunkler geschaltet, und in Sachen Sichtbarkeit ist das dann eindeutig kontraproduktiv.
Und "schön aussehen" sollte niemals auf Kosten der Sicherheit gehen!
Ja, nur mit Begrenzungslicht fahren ist in Deutschland tatsächlich nicht erlaubt. Es muß zusätzlich auch das Abblendlicht/Fernlicht eingeschaltet sein. Bei sehr starkem Nebel darf auch mit Begrenzungslicht, eingeschaltetem Nebelscheinwerfern und ausgeschalteten Abblendlicht gefahren werden.