"Herbeigeschworene Garantieansprüche" für einen 23 Jahre alten Citroën, soetwas gibt es nicht.
Für einen Neuwagen gibt Citroën 2 Jahre Garantie, 12 Jahre gegen Durchrostung. Garantien sind freiwillige Leistungen, die bei Kaufabschluß vertraglich festgelegt werden.
Sorry. Es heißt "Kulanzansprüche"...
Wir sprechen in dem Fall grad nicht über das Jahr 2023. Du mußt dich ein bißchen zurück versetzen ins Jahr 2010/2011, als E10 eigeführt wurde. Citroën gab die Aussage 2010/2011; so waren damals bei Einführung des E10 die betroffenen Fahrzeuge grad 10/11 Jahre alt. Wenn Citroën gesagt hätte, daß alle Fahrzeuge E10 vertrügen, wäre garantiert irgendein Kunde auf die Idee gekommen, von Citroën Reparaturkosten zurückhaben zu wollen, weil ihr Youngtimer angeblich an E10 kaputt gegangen wäre. Aber da Citroën sich nicht mit Fahrzeugen über 10 Jahren beschäftigt, konnten sie so den entsprechenden Kunden den Wind aus den Segeln nehmen, in dem sie sagten, daß alle Fahrzeuge vor 2000 (also alle damaligen Fahrzeuge älter als 10 Jahre) kein E10 vertragen.
Man kann Garantie bei Citroën auf bis zu 8 Jahre verlängern lassen, also 2 + 6 Jahre.
Meine Erklärung bezog sich auf das Jahr 2010, und warum Citroën alle Fahrzeuge vor Baujahr 2000 als E10-untauglich deklarierte.