1. Bevor du da irgendwas bastelst, frag beim TÜV nach, ob das überhaupt erlaubt ist. Ich würde nicht meine Betriebserlaubnis und damit Versicherungsschutz und Führerschein aufs Spiel setzen.
2. Ich bin kein Jurist, wenn auch mit juristischen Texten einigermaßen vertraut - und ich würde sagen, die Formulierung der ECE R48 in Punkt 6.2.7.6 mit "Entweder - oder - oder" läßt zumindest die Lesart zu, daß nur eine der Varianten zulässig ist, entweder automatische Lichtschaltung oder Schlußleuchten brennen mit Tagfahrlicht (oder es gibt zwingende Zeichen, "du mußt jetzt Licht einschalten", wie unbeleuchtete Anzeigeinstrumente - nicht beim Cactus -, deutliche Beleuchtungsunterschiede - kann man zumindest bei meinem auf gleiches Niveau regeln -, Dunkelheitswarneinrichtung - im Cactus auch nicht).
Demnach darfst du im Geltungsbereich der R48 das Schlußlicht nicht ans Tagfahrlicht anschließen.
Wie gesagt, manche Leute sehen es anders, wenn man in die Foren guckt, aber im Zweifelsfall entscheidet der TÜV, der den Umbau auf jeden Fall abnehmen muß, denn es handelt sich um eine Veränderung an zulassungspflichtigen Elementen. Wenn du ne Einzelabnahme dafür kriegst, gut (den Schein mußt du aber immer mitführen!) - wenn nicht, darfst du alles rückgängig machen.
3. Dazu kommt auch die Frage: warum? Wenn du kein Abblendlicht brauchst, bist du von hinten auch so sichtbar. Wenn es von hinten unsicher wird, mach Abblendlicht an (falls das Auto es nicht eh von selbst tut). Das ist Pflicht - und es ist schlimm genug, daß immer mehr Leute am Steuer das Denken vergessen.