Beiträge von Pizzicato

    Rein rechtlich ist der Wagen dann eben nicht mehr "unfallfrei".
    Mich würde mal interessieren wie das rechtlich aussieht, wenn so eine Beschädigung z. B. durch Vandalismus hervorgerufen wird.
    Dann wäre der Wagen nämlich trotz getauschter/reparierter Tür "unfallfrei", da der Tausch ja nicht durch einen Unfall bedingt war. ;)

    Sorry für den neuen Post, aber ich wollte nicht zu viel mischen.


    In dem Fall gilt es als nicht unfallfrei. Ich habe nämlich gelesen, dass ein durch einSchlüssel zerkratztes Auto als nicht unfallfrei gilt, wenn eine komplette Fahrzeugseite nachlocktest werden muss. Dies muss in jedem Fall im Kaufvetrag angegeben werden.

    So wurde es mir desöfteren von Händlern gesagt. Sobald der Holm (Strukturteil) beschädigt wurde und gerichtet werden muss, gilt es als Unfallfahrzeug.


    Meine Definition geht wohl auf die Aussagen vonVersichetungen zurück. Die sagen das so, wahrscheinlich um deutlich weniger Geld im Falle lzahlen zu müssen.


    Weiter wird zwischen nicht Unfallfrei und Unfallwagen unterschieden. Der Fall mit eingedrückter Tür bedeutet dann wohl, nicht unfallfrei, aber noch kein Unfallwagen.


    Ich habe mich nicht geirrt, aber auch nicht nicht geirrt. Die Definition geht zwischen den Parteien nur sehr weit auseinander. Eine Versicherung stuft einen Wagen nicht als Unfallwagen ein, ein Gerixht würde dies scheinbar sehrwohl tun.

    das überascht mich jetzt doch. was ist denn nach dieser Definition ein anzeigepflichtiger Unfallwagen? und wer definiert das so? auf was kann man sich da berufen? ?(

    Per Definition handelt es sich nicht um einen anzeigepflichtigen Unfallwagen. Entweder es wird Smart herausgedrückt oder aber einfach die Tür getauscht. Es sind weder Schweiß-, noch Richtarbeiten erforderlich. Für den Händler wird die makellose Wiederherstellung aber auch nicht billig. Von daher ist der Abzug soweit ok. Und Händlereinkauf ist immer deutlich weniger als Verkauf, egal ob von privat oder vom Händler.

    Man spricht per rechtlicher Definition eigentlich erst dann von einem Unfallwagen, wenn Schweiß- oder Richtarbeiten erforderlich sind, und somit die Fahrzeugstruktur Ansicht angegriffen wurde. Geschraubte oder geklebte Teile bei einer Reparatur rechtfertigen noch nicht die Bezeichnung Unfall.

    In dem Moment, in dem du in die Automatik eingreifst, sollte diese für einen Moment "überbrückt" sein. Das heißt, dass er nicht so schnell wieder in eine andere Gangstufe schaltet. Dauert aber nur einige Sekunden. Wenn du aber schon kurz vor dem überholen herunterschaltest, und dann guckst, ob was kommt, schaltet er nicht gleich wieder hoch und du kannst bei freier Strecke das überholen schon im niedrigeren Gang starten.

    Gab es beim SensoDrive, zwangsgeschaltet wurde nur nach erreichen der niedrigsten oder höchsten Drehzahl, sprich kurz vorm abwürgen oder im roten Bereich. Dafür gab es eine Taste, wie beim Smart nur vor dem Schalthebel und an ihm.
    Genutzt habe ich das eigentlich nie, nur um zu verhindern, dass er bei höheren Geschwindigkeiten zurückschaltet, auf der Autobahn zum Beispiel. Ansonsten habe ich eigentlich auch mehr vorzeitig hochgeschaltet. Die Minus-Wippe war fast unbenutzt. Ich habe auch gern mit dem Stick geschaltet, man könnte die rechte Hand dort auch so wunderbar parken. Im 1007 ist die Konsole ganz praktisch angordnet.

    Ich auch. Wenn sich vielleicht maximal 5 Fahrzeuge treffen, mehr wird es erfahrungsgemäß nicht, erwarte ich eigentlich nicht unbedingt mehr. Zusammensitzen und quatschen, nebenbei lecker essen, das ist mehr oder weniger mein Ziel eines Regionaltreffens.
    :)

    Per Definition handelt es sich nicht um einen anzeigepflichtigen Unfallwagen. Entweder es wird Smart herausgedrückt oder aber einfach die Tür getauscht. Es sind weder Schweiß-, noch Richtarbeiten erforderlich. Für den Händler wird die makellose Wiederherstellung aber auch nicht billig. Von daher ist der Abzug soweit ok. Und Händlereinkauf ist immer deutlich weniger als Verkauf, egal ob von privat oder vom Händler.

    Entweder ist dann der Altersunterschied recht groß, oder unsere Definition geht komplett auseinander. Ich habe eigentlich nicht vor, mich irgendwo in der Pampa zum grillen zu treffen oder eben Grillen auf nem Parkplatz irgendwo in einer Stadt, wobei das wahrscheinlich schon rein rechtlich Schwierigkeiten bereiten wird.
    Dann lieber irgendwo in einer Eisdiele nachmittags in der Sonne sitzen und die Autos vor der Tür parken...