Rein rechtlich ist der Wagen dann eben nicht mehr "unfallfrei".
Mich würde mal interessieren wie das rechtlich aussieht, wenn so eine Beschädigung z. B. durch Vandalismus hervorgerufen wird.
Dann wäre der Wagen nämlich trotz getauschter/reparierter Tür "unfallfrei", da der Tausch ja nicht durch einen Unfall bedingt war.
Sorry für den neuen Post, aber ich wollte nicht zu viel mischen.
In dem Fall gilt es als nicht unfallfrei. Ich habe nämlich gelesen, dass ein durch einSchlüssel zerkratztes Auto als nicht unfallfrei gilt, wenn eine komplette Fahrzeugseite nachlocktest werden muss. Dies muss in jedem Fall im Kaufvetrag angegeben werden.