So wurde es mir desöfteren von Händlern gesagt. Sobald der Holm (Strukturteil) beschädigt wurde und gerichtet werden muss, gilt es als Unfallfahrzeug.
Meine Definition geht wohl auf die Aussagen vonVersichetungen zurück. Die sagen das so, wahrscheinlich um deutlich weniger Geld im Falle lzahlen zu müssen.
Weiter wird zwischen nicht Unfallfrei und Unfallwagen unterschieden. Der Fall mit eingedrückter Tür bedeutet dann wohl, nicht unfallfrei, aber noch kein Unfallwagen.
Ich habe mich nicht geirrt, aber auch nicht nicht geirrt. Die Definition geht zwischen den Parteien nur sehr weit auseinander. Eine Versicherung stuft einen Wagen nicht als Unfallwagen ein, ein Gerixht würde dies scheinbar sehrwohl tun.