Gestern in der Zeitung gelesen:
In zweiter Instanz wurde einem Waschanlagenbetreiber recht gegeben. Ein Autofahrer hatte geklagt, weil der Trocknerbalken aufgrund eines defekten Sensors mit dem Fahrzeug kollidierte, der Balken fuhr nicht hoch. Der Betreiber habe seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt. Der Autofahrer könne gegen den Hersteller der Anlage vorgehen.
Ich denke aber, dass dies ein noch sinnloseres Unterfangen wäre. Ich frage mich aber, warum der Betreiber nicht schuldig gesprochen wurde. Schließlich ist der für den sicheren Betrieb der Anlage zuständig. Gibt es einen Defekt an der Anlage, kann der Autofahrer nichts dafür und dies auch nicht wissen. Bei Portalanlagen könnte man zur Not irgendwie aus dem Auto springen und den Not-Aus Knopf erreichen. Bei einer Waschstraße ist mir der noch nicht in der Anlage aufgefallen, bzw. wüsste ich bei den meisten Anlagen nicht, wie ich aus dem Auto herauskommen sollte.