Wenn bei der Inspektion während der Garantiezeit ein Defekt entdeckt wird, der keine Verschleißteile betrifft, die im Rahmen des normalen Verschleißes oder des Gebrauchs durch den Kunden ersetzt werden müssen, wird der Defekt in der Regel ohne Berechnung behoben. Dazu ist die Garantie da.
Ich erwarte also, dass im Rahmen der Rostvorsorge für die Durchrostungsgarantie etwaige Rostschäden, gerade in Bereichen, die nicht so ohne weiteres zu erreichen sind, zum Beispeil hinter den Radhausschalen, auch im Rahmen der Garantie behoben oder eventuelle Konservierungen nachgebessert werden, sonst wäre die Garantie in der Tat sinnfrei.