§19STVZO
2) Die Betriebserlaubnis (...) erlischt, wenn Änderungen vorgenommen
werden, durch die
(....)
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
und weiter
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs jedoch nicht, wenn(...) für diese Teile
a)eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
b)der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist
Also meines Erachtens ergibt sich damit die Erfordernis eine ABE aus der möglichen Gefährudung anderer Verkehrsteilnehmer (zb Splitterschutz, fliegt auf Autobahn dem Moppedhahrer vorn Helm etc) - es sei denn, man möchte ohne Betriebserlaubnis und im Ernstfall ohne Versicherungsschutz fahren. Im Schadensfalle durch den nicht genehmigten Windabweiser kann die Versicherung den dadurch entstandenen Schaden beim Versichertern zurückfordern. Andere Unfälle sind dadurch allerdings nicht betroffen.
Neben dem rechtlichen Theater, den sowas nach sich ziehen kann, und neben Geld auch Nerven kostet, wäre mir aus meiner oben beschriebenen eigenen Schrecksekunde mit Mopped auf der Autobahn wichtiger, andere nicht zu gefährden und notfalls 20 € mehr auszugeben für die ClimAir zb.
Wobei ich schon sagen muss, dass deine Windabweiser gut aussehen.
PS: Es sei noch folgendes erwähnt: Ich hatte vor 2 Jahren einen sehr schweren selbstverschuldeten Motorradunfall. Die Versicherung hat einen Gutachter geschickt, der das Mopped auseinandergerupft hat. Ritzelzähne zählen (=Verändern der Übersetzung), Zylinderkopf abgeschraubt, um zu prüfen, ob ich aufgebohrt hab (mehr Hubraum), Auspuff eingtragen oder ABE, Beleuchtungsanlage aus Zubehör mit kba-Nummer (also mit ABE), Zubehörwindscheibe für mein Mopped erlaubt (ABE?), ZubehörBremsscheiben überprüft (ABE für mein Mopped?) etc, pp...
Zum Glück war alles so wie es sein wollte, ich wette, die hätten mir sonst einen Strick raus gedreht und die Summe für die Schadensregulierung von mir rückgefordert. Von wegen, der Unfall sei passiert, weil das Licht nicht regelkonform war etc... Da ich damals lange im Krankenhaus lag, mussten meine Angehörigen sogar alle Dokumente (ABEs) nachträglich raussuchen und dem Gutachter zuschicken, die ich zum Glück immer zuhause abgeheftet hatte...
Also, Zubehörteile ohne ABEs, ob Windabweiser oder Tönungsfolie oder sonstwas... sowas kann wie gesagt echt n Rattenschwanz an Ärger nach sich ziehen