Prinzipiell dürfte bei dir auch einer Fahrt mit 15“Winterräder nichts entgegensprechen. Wenn du die entsprechenden ABE und UBB hast.
Ich verstehe das so, dass es nur für Stahlfelgen mit der in der UBB benannten Größe, Felgenhorn, LK und Einpresstiefe gilt. Aber ich schätze, du müsstest dir auch so ein Wisch von der CIT-Werkstatt holen, weil da ja die VIN-Nummer draufsteht, hier eben mit VIN für MEIN Fahrzeug.
Außerdem muss die ABE der Zubehörfelge auch unseren 120PS Cactus freigeben, wenn auch eben mit der Auflage, wie bei mir die 76V. Aber die Auflage ist ja mit der CIT-Bescheinigung erfüllt. Auf den Felgen ist bei mir die KBA-Nummer 43737 eingestanzt, darüber habe ich den Hersteller und auf dessen Website die passende ABE gefunden.
Ich habe aber jetzt auch mal bei Reifenshops verschiedene FelgenABEs anderer 15“Stahlfelgen angeguckt und es gibt auch welche, wo unser 120 cactus gar nicht drin steht. Auch nicht mit Auflage.
Im Zuge des Gesprächs mit dem TÜV habe ich aber erfahren, dass ich das aber sehr wahrscheinlich auch so per Einzelabnahme hätte legalisieren können, falls es keine CIT-UBB gegeben hätte. Die hätten nur einmal ne Sichtprüfung gemacht und er hat gemeint, wenn ein Finger/flache Hand locker noch zwischen die Bremssättel und das Felgenbett passt, die Abnahme kein Problem dargestellt hätte. Eben weil die Stahl-Felge für alle anderen Cacteen ja freigegeben ist. Das wäre für die eher eine Kleinigkeit gewesen und hätte ca 100€ + die Gebühren bei der Zulassungsstelle für die Eintragung gekostet.
Aber so ist es für mich ja billiger ausgegangen und mit ein bißchen Orga getan gewesen. 
Wie es wäre, wenn du nun gänzlich andere Felgen nimmst, keine Ahnung. Da gab es /gibt es hier sicher qualifiziertere User, die sich mit sowas auskennen.