... aber drin stehen tun die? Weil sonst ist es ja wirklich überhaupt nicht "breitgetreten" im Netz das es diese gibt. Nur 1 Bild unter google von einer abgelaufenen Auktion auf eBay.
Beiträge von DingsDa
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Danke für die Belegung .... nur eines iritiert mich ein wenig "ISO-Belegung" und darunter "VW-Belegung". Wieso VW, Adapter VW?
Zu deinem letztem post der AP8.9 steht ja was von 12 und 4 mit wo + und - anliegt. Nur würde es mich wundern wenn wirklich diese "dünnen" Leitungen für den Hauptstrom sorgen sollen. Bitte auch an "Leistung vs. max. Leistung Kabelquerschnitt" denken damit kein Kabelbrand entstehen kann! Aber in der Regel ist gelb Schaltplus und kann/wird oft als Remote verwendet (Blau Nr.9) für die Endstufe.
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.... mal so eine Frage: hat wer die Bestellnummern von den C4-Cactus Umhängetaschen oder einen Link zu diesen auf der Citroen-Seite?
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@LilaCactus .... ja dachte ich mir auch wohl. Bei mir kommen mehr zusammen
(noch). Liege bei gut 30-32Tkm im Jahr.
@Pizzicato ... naja das Öl alleine macht es ja nicht aus. Meine vor allem wegen dem Abrieb. Ein gutes Öl & Verminderter abrieb dadruch sind nicht alles sondern auch die Materialien des Motors, so würde ich bei einem alten wie der DS max. auf 1-2 im Jahr runter gehen (je nach Laufleistung, bei 3-5T natürlich keine 2 mal) weil auch nicht so hochwertig "designte" Metalle zum einsatz kommen. Fakt ist ja das trotz alle dem bei einem Neuwagen "Späne" anfallen auf den ersten Km trotz aller Toleranzen.
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Achja stimmt das gab es ja auch noch .... gar nicht dran gedacht. Weil ich jetzt schon nach 4 Monaten 10T habe.
Mal so eine Frage .... was haltet ihr von einem vorgezogenen Ölwechsel?
Oder seit ihr wirklich der Meinung zu warten bis die 25 rum sind? -
Danke für die Aufstellung!
Wollte mal Fragen wieso die 2. Wartung bei grade mal 29Tkm?
Hast du auch bei 5-15Tkm mal einen Ölwechsel vorweg gemacht?Gruß
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.... ja stimmt aber so sind nun einige Gewichtssachen geklährt worden. Ich weiß nun auf jeden Fall mehr durch die post´s und das damit verbundene Suchen im Netz.
Ich habe "B". Ne spielt nicht wirklich eine Rolle beim Cactus. Da ich ja durch das sehr geringe Gewicht des Wagens und des geringen Gesamtsamtgewichts nie die 3,5to erreichen werde.
Wenn man den Cactus mal mit 1,6to und den Wohnwagen mit 800kg nimmt liege ich ja nur bei 2,4to. Fahre zuhause aber ab und zu mit anderen Autos (größer) Anhänger. Selber haben wir einen kleinen 750kg Anhänger der natürlich ungebremst ist
bei min. 200kg Eigengewicht bleibt da nicht mehr viel wenn der Cactus davorgespannt wird (aktuell noch keine AHK).
Offen bleibt nur die Frage warum der C4-Cactus als einziger so wenig (max. 825kg) mit der "selben" Plattform ziegen darf obwohl C3, DS3, Peugeot 2008 alle über 1100kg ziehen dürfen. Kann das mit dem "weichen" Fahrwerk zusammenhängen? Könnte mir vielleicht vorstellen das ein weich gefederter Wagen wenn er "geschoben" wird anders regiert wie ein straffer abgestimmter Wagen.
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@lumo77 .... vielleicht ist diese Quelle besser
. Also wenn ich einen gescheiten Wohnwagen günstig zum verleih finde würde ich es machen. Anstatt das ich mit einem Dachzelt meine Tour mache. Möchte ja unbedingt mal (wenn schon Neuwagen) ganz weit in den Norden was gut 2800 km sind.
Alternativ käme auch eine Tour durch Schweiz/Österreich/Italien (Berge) in frage. Vorteil vom Dachzelt ist ganz klar ==>> man darf überall wo du parkst "Camping" machen, anders als mit einem Wohnwagen wo du "nicht so frei" bist.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichtsdes ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.
(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.
(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 Prozent gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (zum Beispiel Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile. -
@ulrich t ..... OK nehme meinen Abschnitt über "zu schweren Anhänger ziehen" zurück. Wurde mir jedoch auch mal so gesagt und habe dann den Beitrag dazu gesehen und fühlte mich bestätigt. Also an ALLE .... ihr dürft auch Anhänger ziehen die 1,2to Gesamtgewicht haben dürfen, wenn ihr Eigengewicht + Zuladung nicht eure Anhängelast überschreitet.
Also der Peugeot 2008 soll auf der Platform des Cactus sitzen (PSA PF1 Plattform)
Vehicles based on the PF1 platform:
1998–2010 Peugeot 206, essentially mix of 106/Saxo and PF1 platform
2002–2009 Citroën C3[2]
2003–2012 Citroën C3 Pluriel
2003–2009 Citroën C2
2005–2009 Peugeot 1007
2006–2012 Peugeot 207
2009 Citroën C3 II[3]
2009 Citroën C3 Picasso
2010 Citroën DS3
2012 Peugeot 208
2013 Citroën C-Elysée/Peugeot 301
2013 Peugeot 2008
2014 Citroën C4 Cactus[4]Radstand C3 ==>> 2.451 mm / Anhängelast: 540 bis 1.160 kg
Radstand DS3 ==>> 2.452 mm / Anhängelast: 570 bis 1.150 kg
Radstand C4-Cactus ==>> 2.595 mm / Anhängelast: 520 bis 825 kg
Radstand Peugeot 2008 ==>> 2.538 mm / Anhängelast: 570 bis 1.300 kgDachte erst an unterschiedliche Querlenker wegen der geringen Differenz jedoch scheinen diese Plattformen variabler zu sein als gedacht (Radstand DS3). Komisch ist es bei der Übersicht wie viel welche Autos mit der selben Plattform ziehen können trotzdem da muss ich @ulrich t recht geben.
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äh? Kofferraum?
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stimmt habe ganz besonders an die gedacht die "meckern" das man den nichtmal als Familienwagen nutzen kann (vom Platzangebot her). Aber ich muss selber zugeben das der Platz für 3 Personen wenn alles Gepäck im Wagen kommt nicht reichen wird. Der Cactus soll ja eine Zuladung haben von um 450kg je nach Ausstattung. Hier gehen schon mal 140kg für 2 Personen runter und gut 5L Tankinhalt machen auch 5kg (Leergewicht 90% Tankinhalt). Das macht dann 305kg für Teller, Tassen, Besteck, Gasflasche, Grill, Bettzeug, Fahrräder, Campingtisch, Campingstühle, ein Vorzelt etc.
Kleine Stichfrage, was macht man wenn der Wohnwagen 800kg hat und die Stützlast überschreitet? 25kg in das Heck des Wohnwagens packen?
nee, echt? Ich meine, mich aus der Fahrschule (Klasse B) zu erinnern, dass der Hänger nie mehr wiegen darf als die Zugmaschine. UND das Gespann darf dann nicht über 3500kg wiegen. Kann mich aber auch falsch erinnern...
Wenn es sich um einen "normalen" Pkw handelt, dann kann die ungebremste Anhängelast max den Wert des Leergewichtes +75kg , max jedoch 750kg betragen, und bei gebremsten Anhängern max den Wert des zulässigen Gesamtgewichtes, es sei denn der Hersteller gibt nur weniger frei.
Nur bei Geländewagen die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG entsprechen, kann die Anhängelast das 1,5 fache des zul. Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges betragen, max aber 3500kg.
Siehe §42 der StVZOWer fährt mit 90% Tankinhalt & 1 Person (Fahrer mit 75kg) gerechnet ohne jegliches Gepäck in den Urlaub?
Nur so bleibst du ja bei 1090kg vom Polo ausgehend.
Viel komischer finde ich das man anscheinend 50kg Stützlast anhängen darf obwohl man die grenze der Zuladung erreicht hat. Was eine "erhöhte" Mehrbelastung der Stoßdämpfer etc natürlich mit sich bringt.
Was auch einige falsch machen ist einen "viel zu großen" Anhänger anhängen zB Doppelachser mit einem Zulässigen Gesamtgewicht von 2,0 Tonnen und diesen einfach nicht voll ausnutzen. Wenn man die Leute fragt heißt es "wieso der Anhänger wiegt XY kg und meine Ladung XY kg also komme ich nicht über meine maximales Zuggewicht des Wagens. ===>>> Darf man nicht! ===>>> Beispiel: Cactus der 825kg ziehen darf, darf man keinen gebremsten Anhänger mit 1,2T zulässigem Gewicht anhängen. Auch wenn man diesen nur wirklich bis 825kg nutzt ist es nicht erlaubt.
..... Dabei ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers entscheidend. Sie dürfen beispielsweise keinen Wohnwagen ziehen, der schwerer ist als die zulässige Anhängelast. Das Argument, Sie hätten den Wohnwagen nicht beladen und das Leergewicht, würde die Anhängelast nicht überschreiten, ist nicht zulässig. .....