Hallo Ulrich,
Das ist sehr schade und die Begründung lächerlich. Was hat eine um fünf Monate verschobene wartung mit rost an den Türen zu tun ?
Gruß Thomas
Die Begründung ist ein Witz.
Das hat damit nichts zutun, ob es den Rostschaden verhindert hätte, und die Begründung ist kein Witz.
Beim Kauf eines Autos unterschreibt man einen Vertrag, an dem man sich halten muß, so lange das Auto in der Garantiezeit ist. Sobald man nicht mehr diese Vertragsinhalte einhält, erlischt die Garantie. Das ist ein bindender Vertag zwischen Hersteller und Kunde. Wenn etwas passiert und der Kunde kann nachweisen, daß er alles richtig gemacht hat, ist der Hersteller in der Pflicht. Wenn der Kunde sich aber nicht an Vorgaben hält und es passiert was, ist der Hersteller nicht mehr in der Pflicht etwas zu unternehmen.
So hart es auch klingen mag: 2 Monate zu spät ist ein Vertragsbruch! Alles andere was drüber hinaus geht, liegt im Ermessen des Herstellers oder des Händlers. Das ist aber nicht nur bei Autos so, daß ist bei allen Geräten so.
Ich hätte es dem Ullrich auch gewünscht, daß Citroën ihm vielleicht entgegen kommt - ist aber leider nicht so.