Moin,
so jetzt endgültig Absage erhalten. Soweit so schlecht. Der Konstruktionsfehler bleibt aber der Karren zu alt.
War dann höchstwahrscheinlich der erste und letzte Citroën für mich.
Und wenn ich dann noch an den ganzen Rost an der Karre denke...
Der einzige Trost ist das ich den Karren mit 45% unter Listenpreis als Tageszulassung bekommen habe.
Grüße
"Sehr geehrter Herr .........,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir bedauern, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Defekt am AdBlue-System festgestellt haben.
Für dieses Thema galt eine Sonderregelung, im Rahmen derer unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenbeteiligung möglich war. Diese Sondergenehmigung ist jedoch auf Fahrzeuge mit einem Fahrzeugalter von bis zu 8 Jahren oder einer Laufleistung von bis zu 210.000 km begrenzt – je nachdem, welcher Wert zuerst erreicht wird.
Da Ihr Fahrzeug aus dem Jahr 2017 stammt, sind die Voraussetzungen für diese Sonderregelung leider nicht mehr erfüllt. Aus diesem Grund ist eine Kostenbeteiligung im Rahmen der Sondergenehmigung in Ihrem Fall nicht mehr möglich.
Wir bedauern, Ihnen keine positivere Rückmeldung geben zu können, und bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen"