paar Bilder von einer Wagenheberaufnahmestelle anfertigen?
Ich habe kleinere Schwierigkeiten die richtige Stelle zu finden.
ich mach dir morgen bilder und schick sie dir per PN
paar Bilder von einer Wagenheberaufnahmestelle anfertigen?
Ich habe kleinere Schwierigkeiten die richtige Stelle zu finden.
ich mach dir morgen bilder und schick sie dir per PN
Das mit der Versicherung werde ich mir mal erfragen ob die wirklich dann "nicht zahlen" wenn nicht abgelastet wurde.
Danke, brauchst du nicht. Hab ich schon.
Super kwai! danke für deine Mühe!
Die anderen Beiträge zum cactus von unten habe ich hierher verschoben:
Cactus von unten
Super kwai! danke für deine Mühe!
Top! Danke moficera fürs raussuchen, die aktuelle STVZO bestätigt tatsächlich das 21Jahre alte Zitat aus der motorwelt!
OFFTOPIC,
Ne eigene Grube? Nice!! Kannst du dir dann bitte auch mal die Achsteile und Unterboden ansehen, ob du irgenwelche Schmodder/Feuchte-nester entdeckst, in denen später der Rost blühen könnte. Ich habe nur einmal unter dem Wagen drunter gelegen und war ein bißchen geschockt, wieviele ungeschützte Falten und Falzen und Blechüberlappungen zu sehen waren. Und wenn du zufällig dein smartphone zur Hand hast, könntest du mal von unten fotografieren?
Das wäre total super!
Hallo klaus und wilkommen im Forum :-),
wenn du nächste Mal etwas zitierst, mache das bitte als Zitat kenntlich (das habe ich oben jetzt mal für dich gemacht) und benenne die Quelle. Beim zweiten Zitat ist mir nicht ersichtlich, wo du das gefunden hast. Siehe auch Netiquette und Qualität der Inhalte
Vielleicht stellst du dich auch kurz hier vor: Mitglieder stellen sich vor
So, und nun zu deinem Beitrag:
Das erste Zitat vom adac ist von 1996, das sind ja >20 Jahre her! Ob die Angabe noch stimmt, ein ungebremster dürfte höchstens 50% des Zugfahrzeugs wiegen, 21 Jahre später noch gilt, wage ich doch zu bezweifeln. Aber im Zweifel gibts ja zum Glück den Fahrzeugschein, wo ja unter den von dir genannten Ziffern die Lasten drinstehen. Und das ist ja wirklich unmißverständlich.
Auch an der Aussage (aus welcher Quelle auch immer die stammt), ob ein Hänger abgelastet werden muss oder man ihn trotzdem ziehen darf, wenn ich selbst aufpasse, ihn nicht über 500kg (in deinem Beispiel) zu beladen, habe ich so meine Zweifel. Vieleicht galt das mal vor 20 Jahren, was sehr gut sein könnte. Mir persönlich erscheinen die Infos, die ich gestern von Versicherung und Hängerverkäufer erhielt nachvollziehbar und glaubwürdiger - und passen von der Logik auch mehr zur deutschen Bürokratie . Aber muss ja jeder selber wissen - im Versicherungsfall hab ich den Hänger lieber so dran, wie die Versicheurng mir das gesagt hat, weil ich kein Bock auf Rechtsstreit wegen Auslegung habe...
ZitatDer 750 kg Anhänger hat in der Regel ein Eigengewicht von ca. 100 kg.
Somit hängt an Ihrer Anhängerkupplung ein Gewicht von 100 kg.
Das ist etwas irreführend formuliert. Im ersten Moment dachte ich: HÄ? Dann merkte ich, dass man es doppedeutig lesen kann. Die Anhängerkupplung zieht dann 100kg, wieviel dranhängt (im Sinne von Stützlast) ist ja deutlich weniger, weil der Hänger ja auch mit den Rädern auf dem Boden steht. *sorry, klugscheißmodus aus* Nicht, das jetzt auch andere Leute denken, sie könnten ihre Cactus-AHK mit 100kg stützbelasten.
Hier wundert es mich aber das wir einen BMW 525i E34 mit einem Leergewicht von 1490kg und einem Zul.Gesamtgewicht von 1990kg. Der darf auch 750kg ungebremst ziehen und wir haben 100 km/h Zulassung für diesen + unseren darmaligen Wohnwagen von 1,3T (gebremst) auch mit 100km/h Zulassung. *grübel*
Mich wundert das auch. Der Händler klärte mich korrekt auf und meinte dann aber, dass sei eine so komplexe Sache, dass selbst manche in den Behörden das auch nicht ausrechnen könnten und deshalb kriegste dann die Zulassung. Ist wie mit H-Kennzeichen oder grünen (steuerbefreiten) Nummerschild. Auch da gibts eigentlich klare Vorgaben, und trotzdem kriegts manchmal der Eine und der Andere nicht.
Zu dem gebremsten Wohnwagen musst du dazu allerdings wissen, dass gebremsten Anhänger nicht das 0,3fache (also ca ein Drittel) sondern das 1-1,2fache des Zugfahrzeugs wiegen dürfen um eine 100km/ zulassung zu bekommen. Diese Zahlen hab ich mir jetzt nicht exakt gemerkt, da ein gebremster für mich ja eh nicht in Frage kommt, aber so in der Art war das.
+++edit+++
Habe noch folgende Berechnungsbeispiele gefunden, die es sehr schön deutlich machen. Das scheint ja vollumfänglich die Aussagen des Hängerhändlers zu bestätigen...
Und demnach dürfte Euer BMW tatsächlich keinen ungebremsten 750er ziehen... Den dicken gebremsten Hänger aber schon.
Alles anzeigenSo dürfen Sie Ihren Anhänger für 100 km/h zulassen
Sie wollen Ihren Anhänger für 100 km/h zulassen? Dann müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
- Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
- Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
- Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h zugelassen sein. Das ist bei Humbaur Anhängern Standard. Sie dürfen außerdem nicht älter als 6 Jahre sein.
- Sie müssen eine 100 km/h-Plakette am Heck des Anhängers anbringen.
- Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.
- Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:
- 0,3 für ungebremste Anhänger
- 1,1 für gebremste Anhänger
- 1,2 mit Antischlingerkupplung.
Einige Beispiele:
Berechnungsbeispiel 100 km / h
Ungebremster Anhänger
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 0,3
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 450 kg
Gebremster Anhänger ohne Antischlingerkupplung
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,1
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.650 kg
Gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,2
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.800 kg
Übersteigt das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert, muss der Anhänger abgelastet werden. Wenden Sie sich dafür an einen technischen Dienst. Achten Sie darüber hinaus auf die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs angegebene maximale Anhängelast.
da wir beide, kurioserweise, den gleichen Wagen fahren und sogar auch eine ähnliche Laufleistung haben, kann ich Dir vielleicht helfen.
Meiner hat jetzt die 52.000 KM erreicht und war letzte Woche beim 2. Service. Gesagt haben sie wegen den Dämpfern nichts, geguckt habe ich aber auch noch nicht, soll ich mal ?
Ja, das wäre nett. Machst du deinen Reifenwechsel demnächst selbst? Da kann man es super sehen. Ansonsten kannst du es auch fühlen, wenn du den Lenker einschlägst und dann am Rad vorbei mit langem Arm zu den Dämpfern greifst. Oberhalb der schwarzen Ummantelung war es bei mir leicht Öl-siffig und der Dreck pappte natürlich super daran.
Also ich war heute mal bei enem Hängerhändler und habe ein paar Erkundigungen eingeholt, weil mich die Infos aus dem Internet eher verwirrt haben, was Zulassung und 100km/h-Regelung betrifft.
Mein 92PS Cactus darf ja folgendes:
1605kg --------Techn. Zulässige Gesamtmasse (Ziffer F1) und im Zulassungsmitgliedsstaat (Ziffer F2)
1130-1253kg -Leermasse in Betrieb (Ziffer G)
55kg -----------Stützlast (Ziffer 13)
825kg ---------Techn. Zulässige Anhängelast gebremst (Ziffer O1)
565kg ---------Techn. Zulässige Anhängelast ungebremst (Ziffer O2)
Der Händler hat mir abgeraten, einen gebremsten Hänger zu kaufen. Da dürfte ich zwar 160kg mehr ziehen, doch seien die Kosten für einen gebremsten Hänger um ein vielfaches höher, dass sich das für meinen Verwendungszweck nicht lohnen würde.
Wenn ich einen ungebremsten 750kg-Hänger kaufen würde, müsste er den Hänger für die Verwendung an meinem Auto "ablasten". Da ich ja lt meinem Cactus-FZG-Schein nur 565kg ungebremst ziehen darf.
Ablasten bedeutet lt Händler, dass im Fahrzeugschein des Hängers irgendwo durch einen TÜVler vermerkt würde, dass er nur 565kg Gesamtmasse haben darf. Mit diesem geänderten Fahrzeugschein und meinem Cactus-Schein müsste ich dann zur Zulassungstelle.
Wenn das Ablasten nicht gemacht würde, könnte es Probleme bei Zulassung oder spätestens im Versicherungsfall geben - selbst, wenn ich selbst darauf achte, den Hänger nicht mehr als 565kg beladen zu haben. +++edit+++Wobei nicht die Kombination zulassungspflichtig ist, aber dei wollen das trotzdem sehen bei der Zulassung+++edit+++
Streng genommen - sagt er - dürfte mir noch nicht mal eine Hängervermietung einen normalen kleinen ungebremsten 750kg-Hänger vermieten, da ich den laut meine Cactus-Papiere ja nicht ziehendarf. Udn welcher Verleih hätte schon abgelastete Hänger in der Vermietung. Das sei dann schon ne heikle Sache, wenn es zu einem Versicherungsfall kommen würde....
Die 100km/h Regelung könnte ich bei meinem Auto vergessen, weil der Cactus viel zu leicht dafür ist. Um einen ungebremsten 750kg-Hänger mit 100km/h bewegen zu dürfen, müsste das Zugfahrzeug etwa 2200kg Leermasse haben. Und das hat mein Cactus ja bei weitem nicht.
Oder der Hänger müsste soweit abgelastet werden, dass er etwa ein Drittel der Leermasse des Cactus hat. Also ca 400kg. Der Hänger selber wiegt ja auch was, also dürfen die damit transportierten Dinge kaum noch was wiegen.
Hm, gar nicht so einfach, diese Materie...
Dann habe ich bei meiner Versicherung nachgefragt und dort erfahren, dass man beim Preisvergleich gut aufpasssen muss:
Manche Versicherer mit günstigen Prämien versichern nur den Hänger im Gespann, dh. im angekoppelten Zustand. Gerade auch bei Vermietungen sollte man das gut durchlesen. Wenn ich dann zb beim Rangieren mit Auto und Hänger den Zaun vom Nachbarn beschädige, ist dies versichert. Wennsich der Hänger aber durch Fehlbedienung während der Fahrt löst und sich selbstständig macht, ist er nicht mehr im Gespann und ein evtl Unfall und Schaden an einem hinter mir fahrenden Autos wäre dann nicht versichert. Oder wenn der Hänger am Haus steht und wegrollt, weil irgendwelche Komiker die Rad-Keile wegnehmen und der Hänger dann wegrollt in ein anderes Auto (der Hänger ist ja nicht gebremst, könnte also rollen), wäre auch dieser Schaden nicht versichert. Bei meiner Versicherung wäre die Prämie etwas höher, aber der Hänger im Gespann wie auch solo versichert.
Wusstet ihr das? mir ist diese Materie neu und ich staune, was man da alles beachten muss, wenn man es halbwegs regelkonform machen will.