Beiträge von lumo77

    Hol dir einen 5 Liter Kanister und stelle fest wie schwer der Kanister im leeren Zustand ist, dann tankst du exakt 5 Liter und wiegst es dann. Sollte der Wert abweichen, hast du den Übeltäter gefunden.

    Bei dem Experiment sollte man nur wissen, dass Benzin eine andere Rho-Dichte als Wasser hat. Sonst wundert man sich, dass die 5l Benzin nur 3,5kg auf die Waage bringen und denkt, man hätte den Übeltäter.
    Aber bei 20°C gilt:
    Wasser: 1l = 1kg
    Benzin: 1l = 0,7kg

    Da hat selbst der Meister große Augen gemacht.


    Nun werden die Daten an Citroën geschickt und die müssen sich ne Lösung einfallen lassen.

    Naja, gut ist, dass er dir nun wenigstens "glaubt". Doof, dass es erst soviele Anläufe brauchte.
    Wie war das nochmal, fährst diu diesel oder Benziner?

    OFFTOPIC,
    Ne eigene Grube? Nice!! Kannst du dir dann bitte auch mal die Achsteile und Unterboden ansehen, ob du irgenwelche Schmodder/Feuchte-nester entdeckst, in denen später der Rost blühen könnte. Ich habe nur einmal unter dem Wagen drunter gelegen und war ein bißchen geschockt, wieviele ungeschützte Falten und Falzen und Blechüberlappungen zu sehen waren. Und wenn du zufällig dein smartphone zur Hand hast, könntest du mal von unten fotografieren?
    Das wäre total super!

    Hallo klaus und wilkommen im Forum :-),


    wenn du nächste Mal etwas zitierst, mache das bitte als Zitat kenntlich (das habe ich oben jetzt mal für dich gemacht) und benenne die Quelle. Beim zweiten Zitat ist mir nicht ersichtlich, wo du das gefunden hast. Siehe auch Netiquette und Qualität der Inhalte
    Vielleicht stellst du dich auch kurz hier vor: Mitglieder stellen sich vor


    So, und nun zu deinem Beitrag:
    Das erste Zitat vom adac ist von 1996, das sind ja >20 Jahre her! Ob die Angabe noch stimmt, ein ungebremster dürfte höchstens 50% des Zugfahrzeugs wiegen, 21 Jahre später noch gilt, wage ich doch zu bezweifeln. Aber im Zweifel gibts ja zum Glück den Fahrzeugschein, wo ja unter den von dir genannten Ziffern die Lasten drinstehen. Und das ist ja wirklich unmißverständlich.
    Auch an der Aussage (aus welcher Quelle auch immer die stammt), ob ein Hänger abgelastet werden muss oder man ihn trotzdem ziehen darf, wenn ich selbst aufpasse, ihn nicht über 500kg (in deinem Beispiel) zu beladen, habe ich so meine Zweifel. Vieleicht galt das mal vor 20 Jahren, was sehr gut sein könnte. Mir persönlich erscheinen die Infos, die ich gestern von Versicherung und Hängerverkäufer erhielt nachvollziehbar und glaubwürdiger - und passen von der Logik auch mehr zur deutschen Bürokratie ;) . Aber muss ja jeder selber wissen - im Versicherungsfall hab ich den Hänger lieber so dran, wie die Versicheurng mir das gesagt hat, weil ich kein Bock auf Rechtsstreit wegen Auslegung habe...

    Zitat

    Der 750 kg Anhänger hat in der Regel ein Eigengewicht von ca. 100 kg.
    Somit hängt an Ihrer Anhängerkupplung ein Gewicht von 100 kg.

    Das ist etwas irreführend formuliert. Im ersten Moment dachte ich: HÄ? Dann merkte ich, dass man es doppedeutig lesen kann. Die Anhängerkupplung zieht dann 100kg, wieviel dranhängt (im Sinne von Stützlast) ist ja deutlich weniger, weil der Hänger ja auch mit den Rädern auf dem Boden steht. *sorry, klugscheißmodus aus* Nicht, das jetzt auch andere Leute denken, sie könnten ihre Cactus-AHK mit 100kg stützbelasten.

    Hier wundert es mich aber das wir einen BMW 525i E34 mit einem Leergewicht von 1490kg und einem Zul.Gesamtgewicht von 1990kg. Der darf auch 750kg ungebremst ziehen und wir haben 100 km/h Zulassung für diesen + unseren darmaligen Wohnwagen von 1,3T (gebremst) auch mit 100km/h Zulassung. *grübel*

    Mich wundert das auch. Der Händler klärte mich korrekt auf und meinte dann aber, dass sei eine so komplexe Sache, dass selbst manche in den Behörden das auch nicht ausrechnen könnten und deshalb kriegste dann die Zulassung. Ist wie mit H-Kennzeichen oder grünen (steuerbefreiten) Nummerschild. Auch da gibts eigentlich klare Vorgaben, und trotzdem kriegts manchmal der Eine und der Andere nicht.


    Zu dem gebremsten Wohnwagen musst du dazu allerdings wissen, dass gebremsten Anhänger nicht das 0,3fache (also ca ein Drittel) sondern das 1-1,2fache des Zugfahrzeugs wiegen dürfen um eine 100km/ zulassung zu bekommen. Diese Zahlen hab ich mir jetzt nicht exakt gemerkt, da ein gebremster für mich ja eh nicht in Frage kommt, aber so in der Art war das.




    +++edit+++


    Habe noch folgende Berechnungsbeispiele gefunden, die es sehr schön deutlich machen. Das scheint ja vollumfänglich die Aussagen des Hängerhändlers zu bestätigen...
    Und demnach dürfte Euer BMW tatsächlich keinen ungebremsten 750er ziehen... Den dicken gebremsten Hänger aber schon.