Shine-Ausstattung nicht wie erwartet: Rückfahrkamera und Einparkhilfe

  • Seit zwei Monaten habe ich den PT130 in SHINE-Ausführung

    Im Original-Citroenprospekt (siehe Fotos)beinhaltet die SHINE-Ausführung explizit eine Rückfahrkamera. Diese Kamera ist in meinem Fahrzeug leider nicht in der Heckklappe verbaut, ich kann daher nur die Einparkhilfe hinten

    benutzen. Ist dies bei einem von euch auch schon mal aufgetreten, dass eine schriftlich im Prospekt zugesicherte Eigenschaft/Feature in einem Fahrzeug nicht verbaut ist?

    Hier mal ein paar Fotos zur Erklärung:

  • Vielleicht war die Preisliste/Prospekt zum Kaufzeitpunkt nicht mehr aktuell. Das hatte ich auch schon mal, da hatten die im Autohaus noch keine neuen Prospekte bekommen, das Modelljahr hatte sich aber bereits geändert und so hatten verschiedene Details nicht mehr gestimmt. Entscheidend wäre vermutlich die aktuelle Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Findet sich oft hier: https://citroen.my-customerpor…/article/1400?language=de

    In Deinem Fall leider noch nicht alt genug. Aber ich würde mal freundlich beim Citroen-Kundenservice nach der entsprechenden Preisliste fragen. Die können bestimmt mit einem PDF aushelfen.

    Das ist aber schon ärgerlich, ich wollte die Kamera auch nicht missen...

    Shine blueHDI 100 S&S ETG, DAB, Park Assist, Jelly Red :thumbup: EZ: 08/2016

  • Preisliste ist rechtlich eigentlich Wurscht.

    Wichtig ist, was im Kaufvertrag steht. Wenn Sie drin steht hast du ein Anrecht darauf. Monieren hättest Du das allerdings bereits bei Übergabe müssen.

    Ein Bekannter von mir hat sich bei einem Citroen-Händler einen Berlingo konfiguriert und hat Wert darauf gelegt, dass die GripControl vorhanden ist.

    Wenige Tage nach Abschluss des Kaufvertrages ist ihm aufgefallen, dass diese im Kaufvertrag nicht aufgenommen wurde. Er hat per Email nachgefragt, ob

    das Fahrzeug nun mit oder ohne GripControl bestellt wurde. Der Händler hat schriftl. darauf geantwortet, dass diese dabei ist, weil sie in einem Paket, welches er hinzukonfigueriert hat, beinhaltet ist.

    Nach 4 Monaten Wartezeit hat er sein Auto bekommen... ohne GripControl...

    Nach kurzem Hickhack unter Zuhilfenahme des Vertragsanwaltes seiner Verkehrsrechtsschutzversicherung wurde ein neuer Berlingo bestellt.

    Lieferzeit 6 Monate. Bis zur Auslieferung hat er kostenfrei das falsch bestellte Fahrzeug nutzen können.

    Der hat dann über 10.000km draufgefahren und nix bezahlt. Das ging aber nur, weil er die E-mail des Händlers vorweisen konnte...

    Nach Ablauf von 2 Monaten dürfte das bei Dir jedoch nicht klappen.

  • Wenn ich das richtig sehe, hast Du das Fahrzeug gebraucht gekauft. Möglicherweise wurde die Heckklappe ja getauscht und die Kamera " vergessen". Ein Citroën-Händler kann aber über die VIN (Fahrgestellnummer) die ursprünglichen Ausstattungsmerkmale des Fahrzeugs abrufen.

    Gruß, Karl-Heinz

    bisherige Autos: Opel Kadett B '78-'79 von da an nur noch Citroën: GS 1015, GS 1220, BX 19GT, BX 19GTi, BX 19TRi Break, Xantia 1.8iSX Automatik, Xantia 2,0i 16V Exclusive Break Automatik 06/98 - 03/19
    Seit 04/2019 C4 Cactus II PT 110 Shine (EZ 05/18)

  • Stimmt, Citroën hat gerade beim Cactus die Ausstattungsdetails immer wieder verändert. Also ist der Hinweis von mir mit der Heckklappe wohl Quatsch.

    Karl-Heinz

    bisherige Autos: Opel Kadett B '78-'79 von da an nur noch Citroën: GS 1015, GS 1220, BX 19GT, BX 19GTi, BX 19TRi Break, Xantia 1.8iSX Automatik, Xantia 2,0i 16V Exclusive Break Automatik 06/98 - 03/19
    Seit 04/2019 C4 Cactus II PT 110 Shine (EZ 05/18)

  • Ich würde als erstes mit dem Händler sprechen, auf die übliche Shine-Auisstattung und deine dadurch geweckten Erwartungen verweisen. Vielleicht findet sich auch eine kulante Lösung, zb die Kamera auf Händlerkosten nachzubestellen und anzubauen. Oder du lässt dich rechtlich beraten, dann weißt du sicher, was deine Rechte sind. Das geht zb über ADAC (juristische Erstberatung kostenlos), über Rechtsschutz opder du nimmst selber 60-80€ in die Hand und läßt dich beim Fachanwalt beraten.

    Hast du den Wagen neu gekauft oder gebraucht? ISt der überhaupt vom Händler oder privat (falls gebraucht)?

    :love: Cactus e-HDi 92PS ETG6 Feel Edition 2015-2022

    8) Cactus Blue HDi 120 EAT6 Shine 2022-?

    Einmal editiert, zuletzt von lumo77 ()

  • lumo77

    Hat den Titel des Themas von „Rückfahrkamera und Einparkhilfe“ zu „Shine-Ausstattung nicht wie erwartet: Rückfahrkamera und Einparkhilfe“ geändert.
  • Ich hatte meinen damals zusätzlich mit abnehmbarer Anhängekupplung bestellt, aber ohne bekommen.


    Problem war, dass die Anhängekupplung nicht ab Werk, sondern erst durch den verkaufenden Händler montiert wird. Und die haben es zwar dann auf die Rechnung geschrieben, aber den Einbau vergessen.

    Hab dann den Mehrbetrag für die Anhängekupplung entsprechend abgezogen. Ärgerlich, aber auch kein Beinbruch.


    Sollte die Rückfahrkamera tatsächlich als Ausstattungsmerkmal im bei der Bestellung gültigen Katalog gelisted sein, kann das im rechtlichen Sinn einen Mangel bzw. das Fehlen einer "zugesicherten Eigenschaft" darstellen.

    Allerdings bleibt dann die Frage, ob der Händler davon wissen konnte, oder die Änderung ohne Wissen des Händlers durch Citroen vorgenommen wurde.

    Ich würde zunächst den Händler um schriftliche Stellungnahme bitten.

    Erst wenn der sich stur zeigt, würde ich die Rechtskeule auspacken. Außergerichtliche Einigungen sind immer stressfreier. Viel Erfolg!

  • Erst wenn der sich stur zeigt, würde ich die Rechtskeule auspacken. Außergerichtliche Einigungen sind immer stressfreier. Viel Erfol

    Das würde ich definitiv auch so unterschreiben. Meine Empfehlung zu einer ersten Rechtsberatung sollte auch nur der eigenen Klärung dienen, um dann mit dem "richtigen" Wissen und dem nötigen inneren Standing gestärkt in Verhandlung zu gehen.

    :love: Cactus e-HDi 92PS ETG6 Feel Edition 2015-2022

    8) Cactus Blue HDi 120 EAT6 Shine 2022-?