Anhänger: Zulassung und Versicherung

  • Hallo klaus und wilkommen im Forum :-),


    wenn du nächste Mal etwas zitierst, mache das bitte als Zitat kenntlich (das habe ich oben jetzt mal für dich gemacht) und benenne die Quelle. Beim zweiten Zitat ist mir nicht ersichtlich, wo du das gefunden hast. Siehe auch Netiquette und Qualität der Inhalte
    Vielleicht stellst du dich auch kurz hier vor: Mitglieder stellen sich vor


    So, und nun zu deinem Beitrag:
    Das erste Zitat vom adac ist von 1996, das sind ja >20 Jahre her! Ob die Angabe noch stimmt, ein ungebremster dürfte höchstens 50% des Zugfahrzeugs wiegen, 21 Jahre später noch gilt, wage ich doch zu bezweifeln. Aber im Zweifel gibts ja zum Glück den Fahrzeugschein, wo ja unter den von dir genannten Ziffern die Lasten drinstehen. Und das ist ja wirklich unmißverständlich.
    Auch an der Aussage (aus welcher Quelle auch immer die stammt), ob ein Hänger abgelastet werden muss oder man ihn trotzdem ziehen darf, wenn ich selbst aufpasse, ihn nicht über 500kg (in deinem Beispiel) zu beladen, habe ich so meine Zweifel. Vieleicht galt das mal vor 20 Jahren, was sehr gut sein könnte. Mir persönlich erscheinen die Infos, die ich gestern von Versicherung und Hängerverkäufer erhielt nachvollziehbar und glaubwürdiger - und passen von der Logik auch mehr zur deutschen Bürokratie ;) . Aber muss ja jeder selber wissen - im Versicherungsfall hab ich den Hänger lieber so dran, wie die Versicheurng mir das gesagt hat, weil ich kein Bock auf Rechtsstreit wegen Auslegung habe...

    Zitat

    Der 750 kg Anhänger hat in der Regel ein Eigengewicht von ca. 100 kg.
    Somit hängt an Ihrer Anhängerkupplung ein Gewicht von 100 kg.

    Das ist etwas irreführend formuliert. Im ersten Moment dachte ich: HÄ? Dann merkte ich, dass man es doppedeutig lesen kann. Die Anhängerkupplung zieht dann 100kg, wieviel dranhängt (im Sinne von Stützlast) ist ja deutlich weniger, weil der Hänger ja auch mit den Rädern auf dem Boden steht. *sorry, klugscheißmodus aus* Nicht, das jetzt auch andere Leute denken, sie könnten ihre Cactus-AHK mit 100kg stützbelasten.

    :love: Cactus e-HDi 92PS ETG6 Feel Edition 2015-2022

    8) Cactus Blue HDi 120 EAT6 Shine 2022-?

  • Das erste Zitat vom adac ist von 1996, das sind ja >20 Jahre her! Ob die Angabe noch stimmt, ein ungebremster dürfte höchstens 50% des Zugfahrzeugs wiegen, 21 Jahre später noch gilt, wage ich doch zu bezweifeln. Aber im Zweifel gibts ja zum Glück den Fahrzeugschein, wo ja unter den von dir genannten Ziffern die Lasten drinstehen. Und das ist ja wirklich unmißverständlich.
    Auch an der Aussage (aus welcher Quelle auch immer die stammt), ob ein Hänger abgelastet werden muss oder man ihn trotzdem ziehen darf, wenn ich selbst aufpasse, ihn nicht über 500kg (in deinem Beispiel) zu beladen, habe ich so meine Zweifel. Vieleicht galt das mal vor 20 Jahren, was sehr gut sein könnte. Mir persönlich erscheinen die Infos, die ich gestern von Versicherung und Hängerverkäufer erhielt nachvollziehbar und glaubwürdiger - und passen von der Logik auch mehr zur deutschen Bürokratie . Aber muss ja jeder selber wissen - im Versicherungsfall hab ich den Hänger lieber so dran, wie die Versicheurng mir das gesagt hat, weil ich kein Bock auf Rechtsstreit wegen Auslegung habe...

    Schau mal in deine Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei mir ist als Leermasse 1095-1206 kg angegeben, ungebremste Anhänger sind bis 545 km zulässig. Macht ~50% von der Leermasse.


    Zitat von §42 STVZO

    Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, sodarf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts desziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.


    Desweiteren regelt §42 STVZO, dass die Anhängelast nicht mehr als eingetragene Anhängelast des Zugfahrzeugs betragen darf (und noch ein paar Sachen, die den Cactus aber nicht betreffen).


    Zitat von §42 STVZO

    Die gezogene Anhängelast darf bei
    Personenkraftwagen […] weder das zulässige Gesamtgewicht,
    des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugsangegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.


    Wenn die Versicherung jetzt noch ein Ablasten verlangt, dann ist das eine andere Sache, aber so vom Gesetz her erscheint es mir, dass man einfach nur drauf achten muss, wie viel man anhängt.

  • Was hat das denn mit den "um 75kg erhöhten Leergewicht" zu bedeuten?


    Bei mir steht im Schein drin (PT110:(
    G => Leergewicht: 1095-1208 kg
    F.1 & F.2 => max. Gesamtgewicht: 1555 kg
    13 => Stützlast: 55 kg
    O.2 => max. Anhängelast ungebremst: 545 kg
    O.1 => max. Anhängelast gebremst: 825 kg


    Sollte ich nun einen Anhänger dran machen dürfte ich eh nur wegen der "zusätzlichen Limitierung auf 2155kg" ges.Gespannmasse = 2155kg minus 1555kg = 600 kg ziehen. Somit ist ein gebremster Hänger mit 750+kg bis 825kg sowieso total nonsinn. :/ Weil du ja sonst gefahr läufst sowieso überladen durch die gegen zu fahren. Wo es dann nur einem sehr hilft ist wenn man öfter mal Berge fahren würde (lange abfallende Passstraßen).


    Das mit der Versicherung werde ich mir mal erfragen ob die wirklich dann "nicht zahlen" wenn nicht abgelastet wurde.

    Geschichte: Fiesta GFJ 1,3L 60PS / Polo 6N2 1.0L 50PS / Citroen C4-Cactus 1.2T 110PS / Opel Insignia-B GSi 2.0 BiTurbo 210PS / VW Caddy Alltrack 2.0L 150PS 4Motion (Camper)

  • Hi,



    ok, war nicht in Ordnung. Dann hol ich das erst mal in Kurzform nach (später etwas ausführlicher).
    ich bin seit einem Jahr recht zufriedener Besitzer eines VTi 82. Seit 2010 habe ich drei Berlingo (zwei Diesel, einen VTi 95) gefahren. Wie man schon aus den Forenbeiträgen sehen kann, gibt es (meiner Ansicht nach) wenig ernsthafte Probleme mit den Cacteen.
    Zurück zur Anhängelast:
    Ich wöllte eigentlich nur klarstellen, dass die zulässige Anhängelast im KFZ Schein sich auf die tatsächlich angehängte Last bezieht (inklusive Stützlast) und nicht auf die maximal zulässige Last des Anhängers (inklusive Eigengewicht). Eine Überlastung wird behördlicherseits also immer mit einer Waage festgestellt und nicht durch einen Blick in die Papiere.
    Ich habe mich damit beschäftigt weil ich den Kauf eines kleinen Wohnwagens erwäge. Die Anhängelast ist aber für ein Auto der Größe des Catus eigentlich beschämend (max 820 kg). Da mir der neue C3 ausnehmend gut gefällt, habe ich den Händler mal nach der Anhängelast (110 PS) gefragt: 550 kg gebremst !!. Der alte C3 durfte 1100 kg anhängen. Scheidet damit leider aus. Gibts für die bescheidenen Anhängelasten eine Erklärung? Immerhin war der Cactus Towcar of the year!!!!
    Gruß
    Klaus

  • Ein Grund ist bestimmt auch der Leichtbau der Karosserie bzw. dass in der Entwicklung mehr Wert auf das Gewicht als auf hohe Angängelasten gelegt wurde. Fahrphysik und Dimensionierung der Bremsen wird bestimmt auch eine Rolle spielen.


    Für den Wohnanhänger ist es halt blöd.

  • Tach zusammen,


    Hab mich gestern hier angemeldet und auch ordentlich vorgestellt.
    In dieser Vorstellung hab ich auch eine Frage zur möglichen Anhängelast Erhöhung gestellt.
    Jetzt hab ich mich parallel mal bei einem Internet Anbieter der sich mit dem Thema beschäftigt und auch schon bei einigen ähnlichen Fällen erfolgreich war schlau gemacht.
    Dieser hat mir gerade geantwortet und eine Anhängelast Erhöhung auf 1000 KG bei allerdings nur max. 8% Steigung als machbar Signalisiert. Dies würde dann auch eine entsprechende Erhöhung des gesamten Gespanngewichtes bedeuten.
    Da er für eine Vorabanfrage die FIN benötigt, ich das Fahrzeug aber noch nicht besitze wird dies aber noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
    Ich halte euch dann mal hier auf dem Laufenden.
    Gerne gebe ich auch für alle die dieses Thema interessiert die Kontaktieren raus.


    Dann mal bis hoffentlich bald.


    Jörg

  • So, ich war auf Anraten meiner Versicherungsfrau in der hiesigen Polizei-Dienststelle, Abteilung Verkehr. Schließlich sind das die kollegen, die mich ggf kontrollieren und rumstänkern könnten. Parallel habe ich an die ADAC-Rechtsberatung geschrieben (siehe unten). Beide Stellen gaben mir die Auskunft, dass ich keine OWI begehe, wnen ich nicht ablaste. Der ADAC sagt sogar, dass der Versicherungsschutz nicht entfällt, wenn ich nicht ablaste.
    Das ist gut so. Nun werde ich nicht ablasten und selbst darauf achten, dass der Hänger die 585kg Anhängelast aus meinem Fahrzeugschein nicht überschreitet. Dadurch ist es mir auch möglich zunächst auf die anschaffung eines Hängers zu verzichten und mir einen 750kg ungebremst an der Tanke auszuleihen.


    hier noch meine Frage an den ADAC und die ADAC-Antwort




    :love: Cactus e-HDi 92PS ETG6 Feel Edition 2015-2022

    8) Cactus Blue HDi 120 EAT6 Shine 2022-?