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Verwirrung um die Erstzulassung

  • Heiko
  • 28. April 2017 um 09:57
  • Heiko
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    • 28. April 2017 um 09:57
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade eine kleine Verwirrung, an der ich euch teilhaben lassen möchte ;)
    Also, ich habe meinen Cactus ja gebraucht bei einem Citroen-Händler im Saarland gekauft. Der Gute war 6 Monate alt (also der Cactus, nicht der Händler) und ist ein ehemaliger Leihwagen.
    In Brief und Schein steht bei mir Erstzulassung Juli 2016. Aktuell habe ich knapp über 20 tkm. Jetzt war ich ein wenig verwirrt, als neulich die Hinweismeldung kam, dass in 2800 km die Inspektion fällig wäre.
    Lumo77 hat mich dann in einem anderen Thread darauf hingewiesen, dass der Hinweis auch aufgrund der nahenden 12 Monate kommen könne. Dann habe ich mich bei mycitroen registriert und dort sagte man mir, dass meine Garantie Ende Mai 2018 enden würde =O

    Also rufe ich bei Citroen an und sage denen, dass in Brief und Schein als EZ Juli 16 und nicht Mai 16 steht. Diese sagten mir, dass im System aber Mai 16 stehen würde und ich mich an die zuständige Zulassungsstelle wenden solle. Diese hat mir wiederum bestätigt, dass mein Brief ein Original-Brief ist und dass es sich bei der EZ auch um eine "EZ als Neuwagen" und nicht "EZ als Gebrauchtwagen" handelt, dass also das Auto auch nicht im Ausland zugelassen worden sein kann... und hat mich zurück an Citroen verwiesen.

    So der aktuelle Stand. Da ich gerade auf Arbeit bin, kann ich jetzt auch nicht ewig telefonieren. Mein Händler in Wohnortnähe wusste auch nicht, was den Garantiebeginn hat auslösen können und verwies mich wiederum an den Händler im Saarland, bei dem ich das Auto gebraucht gekauft habe.

    Was ein Mist. Die sechs Wochen sind jetzt auch nicht superwichtig, wenn auch kein Pappenstiel. Aber hätte ich das nicht zufällig bemerkt, wäre ich erst im Juli zur Inspektion und hätte damit ggf. Garantieansprüche verwirkt. Na toll, wenn sich keine Einigung mit Citroen findet, darf ich dann diesen Monat zur Inspektion.

    Ich halte euch auf dem Laufenden!


    +++Nachtrag+++

    Okay, hat sich ja schnell geklärt *knurr*

    Also der Garantiebeginn (und das hat mir nicht nur Citroen, sondern auch Google bestätigt ;-)) beginnt nicht mit Erstzulassung, sondern auch mit der Auslieferung an den Kunden. Da mein Stacheliger wohl sechs Wochen bei Hertz auf dem Gelände oder wo auch immer stand, begann also die Garantie ab Ende Mai, auch wenn er erst Mitte Juli zugelassen wurde. Nunja, jetzt habe ich wenigstens Klarheit und auch schon einen Termin für die erste Inspektion am Brückentag :)

    Laut Citroen kaufen die Vermieter auch nicht bei einem Händler, sondern direkt bei Citroen. In meinem Service-Heft ist mein Händler "gefco france sas marckolsheim" angegeben. Das ist sowas wie PS-Team in Deutschland, die Flotten-Lösungen anbieten. Okay, jetzt hab ich alles verstanden :D

    2 Mal editiert, zuletzt von Heiko (28. April 2017 um 20:16) aus folgendem Grund: Folgepost/Beiträge zusammengefügt

  • Pizzicato
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    • 1. Mai 2017 um 06:49
    • #2

    Hätte ich das früher gelesen, hätte ich dir genau diese Antwort auch geben können. Die Garantie beginnt quasi mit dem Verkauf und nicht mit der ersten Benutzung.

    Gruß, Pi

  • Heiko
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    • 1. Mai 2017 um 09:56
    • #3

    Aber das Wissen scheint nicht weit verbreitet zu sein :) Weder wusste es Citroen Deutschland auf Anhieb noch mein Citroen-Händler. Auch die Zulassungsstelle, an die mich Citroen zuerst verwiesen hat, wartet noch neugierig auf meine Antwort ;)

  • lumo77
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    • 1. Mai 2017 um 10:00
    • #4
    Zitat von Heiko

    Weder wusste es Citroen Deutschland auf Anhieb noch mein Citroen-Händler.

    Das finde ich doch sehr erstaunlich, dass noch nicht mal diese das wissen. Schließlich steht es deutlich auf Seite 2 des Service/Garnatieheftes, welches Teil der Bordunterlagen sind. Was ist denn da bei dir fürn Datum eingetragen?
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  • Heiko
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    • 1. Mai 2017 um 10:05
    • #5

    Da steht gar nix drin :-/
    Stempel vom Händler und VIN sind ausgefüllt... mehr nicht.
    Naja, jetzt weiß ich ja, dass ich bis Mai und nicht bis Juli Garantie habe. Was lassen die ihre Karren auch wochenlang auf dem Hof rumstehen...

  • Pizzicato
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    • 1. Mai 2017 um 10:47
    • #6

    @lumo77

    Dementsprechend gilt es jetzt herauszufinden, wer hier als Ersthalter angedacht wird. Der Distributor oder die Autovermietung, wann hat die das Fahrzeug geliefert bekommen? EZ wirklich erst 2 Monate später?

    Gruß, Pi

  • Heiko
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    • 1. Mai 2017 um 11:06
    • #7

    Im Original-Brief ist nur Hertz als erster und Vorbesitzer vor mir. Gefco war wohl der Käufer direkt bei Citroën, aber in dem Sinne kein Besitzer, sondern quasi Citroën-Vertragspartner. Zwischen Kauf und Zulassung lagen etwa sechs Wochen.

  • Pizzicato
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    • 1. Mai 2017 um 11:13
    • #8

    Nun müsste man über die CDAG klären, ob die Lieferung an den Leasinggeber als Startdatum angesetzt wird oder eben doch die Zulassung auf den ersten Halter.

    Gruß, Pi

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