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Restwertprognose 2020 für C4 Cactus

  • Freespacer
  • 13. Juni 2016 um 16:19
  • DingsDa
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    • 21. Juni 2016 um 18:36
    • #21
    Zitat von ulrich t

    .... Ich habe auf einen HDI ETG6 Shine mit allem außer Leder und ParkAssist reichlich 22% Nachlass bekommen. Bestellfahrzeug, kein Vorführer.

    Aber als Barzahler oder mit einem Kredit über eine Fremdbank ;) . Wenn es über die Citroen-Bank/PSA-Bank läuft um 8-12%, dafür aber 0%-Zinsen. Sorry wenn ich das immer wieder reinhaue, aber möchte nicht das hier Fehlinterpretation aufkommen. ^^ Kann aber auch ganz klar sagen wenn der Cactus nicht preislich so interessant gewesen wäre dann wär es bei mir keiner geworden, jetzt bleibt zu hoffen das er haltbar ist und Wertstabil auf 6-8 Jahre :thumbsup:

    Geschichte: Fiesta GFJ 1,3L 60PS / Polo 6N2 1.0L 50PS / Citroen C4-Cactus 1.2T 110PS / Opel Insignia-B GSi 2.0 BiTurbo 210PS / VW Caddy Alltrack 2.0L 150PS 4Motion (Camper)

  • Cactus-SG
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    • 28. Juni 2016 um 13:29
    • #22

    Hey zusammen,

    also ich bin kurz davor meinen zum Verkauf anzubieten - ETG Shine Edition Diesel und jetzt kommts - man kann dies ja über Citroen machen und ich hab das einfach unverbindlich ausprobiert.
    Im Dez. 15 für 17490€ gekauft und jetzt stand gestern (27.06.2016) 12500€ will mir Citroen geben- gefahren bin ich 15.000km... ist das nicht ein bisschen krass ? Wertverlust ahoi... also bliebt er wohl erst mal. :

  • Paulus
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    • 28. Juni 2016 um 13:34
    • #23
    Zitat von Cactus-SG

    Hey zusammen,

    also ich bin kurz davor meinen zum Verkauf anzubieten - ETG Shine Edition Diesel und jetzt kommts - man kann dies ja über Citroen machen und ich hab das einfach unverbindlich ausprobiert.
    Im Dez. 15 für 17490€ gekauft und jetzt stand gestern (27.06.2016) 12500€ will mir Citroen geben- gefahren bin ich 15.000km... ist das nicht ein bisschen krass ? Wertverlust ahoi... also bliebt er wohl erst mal. :

    Der Händler wird den Wagen aufarbeiten und ihn mit Garantie plus Umsatzsteuer verkaufen (müssen). Folglich wird der Händlerankaufspreis deutlich geringer sein müssen als der Preis, den ein Privatmann zahlen wird. Und ein Unfallwagen ist es jetzt leider auch noch!?

    Liebe Grüße

    Paulus

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    Rip Curl PureTech 110 Stop & Start in Schwarz / Schwarz seit Mitte August 2016
    ("all in" außer Leder, zusätzlich Schmutzfänger und Alarmanlage)

    2 Mal editiert, zuletzt von Paulus (29. Juni 2016 um 06:47)

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    • 28. Juni 2016 um 22:10
    • #24

    @Cactus-SG ... jep da hat Paulus recht nun leider ein Umfallwagen so blöd es klingt. Würde den auf jeden Fall wenn es sein muss den Privat verkaufen oder eben gegen einen neuen Citroen-Tauschen. Wenn du den in Zahlung gibt kommt manchmal auch was gutes bei raus.
    Naja also wenn du den Shine-Edition für 17,5T€ geholt hast dann ist der ja auch noch nicht voll, sprich kein Leder, kein Panorama und kein Reserverad oder? Hier wäre es wichtig zu wissen ob es bereits ein gebrauchter war den du bekommen hast oder nagel neu?

    Wenn es so ist wie ich schrieb denke ich dürfte der Preis auf dem Gebrauchtmarkt privat um 14.000 Euro liegen je nach Zustand. Kollege hat auch seinen Feel aus Dez.15 mit 4Tkm & unfallfrei für 12.500 bekommen.

    Geschichte: Fiesta GFJ 1,3L 60PS / Polo 6N2 1.0L 50PS / Citroen C4-Cactus 1.2T 110PS / Opel Insignia-B GSi 2.0 BiTurbo 210PS / VW Caddy Alltrack 2.0L 150PS 4Motion (Camper)

  • Pizzicato
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    • 28. Juni 2016 um 23:22
    • #25

    Per Definition handelt es sich nicht um einen anzeigepflichtigen Unfallwagen. Entweder es wird Smart herausgedrückt oder aber einfach die Tür getauscht. Es sind weder Schweiß-, noch Richtarbeiten erforderlich. Für den Händler wird die makellose Wiederherstellung aber auch nicht billig. Von daher ist der Abzug soweit ok. Und Händlereinkauf ist immer deutlich weniger als Verkauf, egal ob von privat oder vom Händler.

    Gruß, Pi

  • lumo77
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    • 29. Juni 2016 um 03:22
    • #26
    Zitat von Pizzicato

    Per Definition handelt es sich nicht um einen anzeigepflichtigen Unfallwagen.

    das überascht mich jetzt doch. was ist denn nach dieser Definition ein anzeigepflichtiger Unfallwagen? und wer definiert das so? auf was kann man sich da berufen? ?(

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  • Paulus
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    • 29. Juni 2016 um 06:58
    • #27
    Zitat von Cactus-SG

    Hey zusammen,

    also ich bin kurz davor meinen zum Verkauf anzubieten - ETG Shine Edition Diesel und jetzt kommts - man kann dies ja über Citroen machen und ich hab das einfach unverbindlich ausprobiert.
    Im Dez. 15 für 17490€ gekauft und jetzt stand gestern (27.06.2016) 12500€ will mir Citroen geben- gefahren bin ich 15.000km... ist das nicht ein bisschen krass ? Wertverlust ahoi... also bliebt er wohl erst mal. :

    Beim nochmaligen Lesen ist er mir erst richtig aufgefallen, der Preis von 17490 Euro. Der von mir am vergangenen Samstag bestellte Rip Curl kostet mich in Vollausstattung (nur ohne Ledersitze, weil ich die nicht mag) mit Grip Control, Panoramadach, Sitzheizungen, DAB+ Radio, Park-Assist, automatischer Klimaanlage, Navi, 17 Zoll Leichtmetallfelgen,..... nur ein paar Euro mehr. Okay, es ist nur der 110 PS Benziner, nicht der Diesel.

    Liebe Grüße

    Paulus

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    Rip Curl PureTech 110 Stop & Start in Schwarz / Schwarz seit Mitte August 2016
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    Einmal editiert, zuletzt von Paulus (29. Juni 2016 um 07:21)

  • Pizzicato
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    • 29. Juni 2016 um 09:14
    • #28
    Zitat von lumo77

    das überascht mich jetzt doch. was ist denn nach dieser Definition ein anzeigepflichtiger Unfallwagen? und wer definiert das so? auf was kann man sich da berufen? ?(

    Zitat von Pizzicato

    Per Definition handelt es sich nicht um einen anzeigepflichtigen Unfallwagen. Entweder es wird Smart herausgedrückt oder aber einfach die Tür getauscht. Es sind weder Schweiß-, noch Richtarbeiten erforderlich. Für den Händler wird die makellose Wiederherstellung aber auch nicht billig. Von daher ist der Abzug soweit ok. Und Händlereinkauf ist immer deutlich weniger als Verkauf, egal ob von privat oder vom Händler.

    Man spricht per rechtlicher Definition eigentlich erst dann von einem Unfallwagen, wenn Schweiß- oder Richtarbeiten erforderlich sind, und somit die Fahrzeugstruktur Ansicht angegriffen wurde. Geschraubte oder geklebte Teile bei einer Reparatur rechtfertigen noch nicht die Bezeichnung Unfall.

    Gruß, Pi

  • moficera
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    • 29. Juni 2016 um 09:38
    • #29
    Zitat von Pizzicato

    Man spricht per rechtlicher Definition eigentlich erst dann von einem Unfallwagen, wenn Schweiß- oder Richtarbeiten erforderlich sind, und somit die Fahrzeugstruktur Ansicht angegriffen wurde.

    Gibt es das auch zum Nachlesen? Konnte da nichts finden, außer, dass es bei Blechschäden ein Unfallwagen wäre und bei getauschten Anbauteilen wie Stoßstange nicht mehr als unfallfrei gilt.

  • lumo77
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    • 29. Juni 2016 um 11:15
    • #30

    danke für deine erklärung, pi

    was wäre dann in dem fall die fahrzeugstruktur an sich? wenn bei der eingedrückten tür zb auch der türholm beschädigt/verormt wurde? versteh ich das so richtig? verschiedene formen von smart repair sind dann lt der definition nie ein richten?

    Zitat von moficera

    Konnte da nichts finden, außer, dass es bei Blechschäden ein Unfallwagen wäre und bei getauschten Anbauteilen wie Stoßstange nicht mehr als unfallfrei gilt.

    ja, so kenn ich das auch. mich würde auch interessieren, wo man ein entsprechenden text dazu findet, auf den man sich im falle eines un-falles beziehen kann.

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